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   VerfGH Saarland, 29.08.2016 - Lv 3/15   

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VerfGH Saarland, 29.08.2016 - Lv 3/15 (https://dejure.org/2016,26161)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 29.08.2016 - Lv 3/15 (https://dejure.org/2016,26161)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 29. August 2016 - Lv 3/15 (https://dejure.org/2016,26161)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verfassungsgerichtshof-saarland.de
  • jagdrechtliche-entscheidungen.de(Abodienst, Leitsatz/Auszüge frei)

    Art. 2; 3; 72 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1, Art. 74 Abs. 1 Nr. 28 GG; Art. 2 Saarl. Verfassung; §§ 4, 10, 11, 12, 13, 15, 16, 18, 20, 23, 24, 25, 32, 33, 36, 45, 48, 49, 51 Saarl. JG
    Zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der neuen Vorschriften zum Saarländischen Jagdgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verbot bleihaltiger Jagdmunition zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verbot bleihaltiger Jagdmunition verfassungsrechtlich zulässig - Durch Verbot sollen gesundheitliche Gefahren durch Verzehr von Fleisch mit Bleirückständen vermieden werden

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 20.11.2000 - VGH N 2/00

    Landesgesetzliche Ermächtigung zur Bejagung von Rabenkrähe und Elster mit Verf RP

    Auszug aus VerfGH Saarland, 29.08.2016 - Lv 3/15
    Die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen im Bundesstaat ist nicht nur Bestandteil der Verfassung des Bundes, sondern auch jener eines jeden Bundeslandes (VerfGH Rheinland-Pfalz NVwZ 2001, 553).
  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

    Auszug aus VerfGH Saarland, 29.08.2016 - Lv 3/15
    Ist denkbar, dass eine Norm mehrere, zwischen dem Bund und den Bundes- ländern verteilte Gesetzgebungszuständigkeiten betrifft, kommt es für die Zu- ordnung darauf an, welches ihr Hauptzweck ist, zu welcher Materie ein enger und unmittelbarer Zusammenhang besteht oder welcher Gegenstand ihr Schwerpunkt ist (vgl.u.a. BVerfGE 97, 228, 251; 36, 314, 319; 8, 143, 149; v.Mangoldt-Klein-Starck/Rozek, GG, 6. Aufl. Art. 70 Rdn. 53) ist.
  • VerfGH Saarland, 10.01.2008 - Lv 4/07

    Notwendigkeit der Geltendmachung der Verletzung von Grundrechten oder sonstigen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 29.08.2016 - Lv 3/15
    Da der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes ausschließlich befugt ist, eine Verletzung der Verfassung des Saarlandes zu prüfen und gegebenenfalls fest- zustellen, leidet eine sich - ausschließlich - auf die Verletzung von Grundrech- ten des Grundgesetzes berufende Beschwerdeschrift grundsätzlich an einer unzulänglichen Begründung im Sinne des § 57 VerfGHG und ist daher als sol- che unzureichend (so VerfGH Berlin, LVerfGE 4, 65, 69; VerfGH Sachsen, LKV 1995, 402; offen gelassen von VerfGH, Beschluss vom 10.01.2008, Lv 4/07).
  • BVerfG, 13.02.1974 - 2 BvL 11/73

    Hamburgisches Pressegesetz

    Auszug aus VerfGH Saarland, 29.08.2016 - Lv 3/15
    Ist denkbar, dass eine Norm mehrere, zwischen dem Bund und den Bundes- ländern verteilte Gesetzgebungszuständigkeiten betrifft, kommt es für die Zu- ordnung darauf an, welches ihr Hauptzweck ist, zu welcher Materie ein enger und unmittelbarer Zusammenhang besteht oder welcher Gegenstand ihr Schwerpunkt ist (vgl.u.a. BVerfGE 97, 228, 251; 36, 314, 319; 8, 143, 149; v.Mangoldt-Klein-Starck/Rozek, GG, 6. Aufl. Art. 70 Rdn. 53) ist.
  • VG Arnsberg, 23.05.2016 - 8 K 3614/15

    Nachweis der Schießfertigkeit eines Jadgscheininhabers für die Teilnahme an einer

    Auszug aus VerfGH Saarland, 29.08.2016 - Lv 3/15
    Daher muss sich der Verfassungsgerichtshof auch nicht der - durch das VG Arnsberg dem Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG vor- gelegten (VG Arnsberg, Beschl.v. 23.05.2016 - 8 K 3614/15 - juris) und von dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz verneinten - Frage wid- men, ob die Regelung des Nachweises einer fortbestehenden Schießfertigkeit dem partikularen Gesetzgeber nach Art. 72 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1, Art. 74 Abs. 1 Nr. 28 GG entzogen ist.
  • BVerfG, 29.04.1958 - 2 BvO 3/56

    Beschußgesetz

    Auszug aus VerfGH Saarland, 29.08.2016 - Lv 3/15
    Ist denkbar, dass eine Norm mehrere, zwischen dem Bund und den Bundes- ländern verteilte Gesetzgebungszuständigkeiten betrifft, kommt es für die Zu- ordnung darauf an, welches ihr Hauptzweck ist, zu welcher Materie ein enger und unmittelbarer Zusammenhang besteht oder welcher Gegenstand ihr Schwerpunkt ist (vgl.u.a. BVerfGE 97, 228, 251; 36, 314, 319; 8, 143, 149; v.Mangoldt-Klein-Starck/Rozek, GG, 6. Aufl. Art. 70 Rdn. 53) ist.
  • VerfGH Saarland, 07.05.2021 - Lv 5/19

    Verfassungsbeschwerde eine jüdischen Bürgers gegen die Einstellung eines

    Wer eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes über die Verfassungswidrigkeit eines Hoheitsakts der saarländischen öffentlichen Gewalt erwirken will, muss sich auf Grundrechte der Verfassung des Saarlandes berufen (SVerfGH, Beschl. v. 29.08.2016 Lv 3/15; vgl. auch VerfGH Berlin LVerfGE 4, 65, 69; VerfGH Sachsen, LKV 1995, 402).
  • VerfGH Saarland, 19.01.2023 - Lv 4/22
    Wer eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes über die Verfassungswidrigkeit eines Hoheitsakts der saarländischen öffentlichen Gewalt erwirken will, muss sich auf Grundrechte der Verfassung des Saarlandes berufen (SVerfGH, Beschluss vom 07.05.2021 - Lv 5/19 - Beschluss vom 29.08.2016 - Lv 3/15 -).
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